Neue EU-Vorschrift zielt eine Müllreduzierung und Ressourceneffizienz an

Die neueste EU-Vorschrift treibt die Reduzierung von Abfall sowie die Steigerung der Ressourceneffizienz, insbesondere im Bereich der Modeindustrie, voran

EU-Vorschrift Cover

Autor: Haus von Eden

  • Das Europäische Parlament verabschiedete eine EU-Vorschrift, um erhebliche Müllmengen zu reduzieren und nachhaltige Produkte als Standard zu etablieren.
  • Unternehmen werden dazu verpflichtet, Produkte langlebiger zu gestalten und die Wiederverwendbarkeit zu fördern, während Verbraucher:innen durch digitale Produktpässe besser informiert werden sollen.
  • Die Modebranche steht vor einem Verbot der Vernichtung von unverkauften Produkten, um Überproduktion einzudämmen und die Umweltauswirkungen zu reduzieren.

Im Kampf gegen das jährliche Anwachsen von erheblichen Müllmengen, insbesondere im Bereich Textil, hat das Europäische Parlament am 5. Dezember 2023 eine neue EU-Vorschrift verabschiedet. Diese Initiative verfolgt das übergeordnete Ziel des Klimaschutzes und strebt an nachhaltige Produkte als Standard zu etablieren. Dies soll durch die Reduzierung von Müll sowie die Einsparung von Ressourcen, Energie und Wasser erreicht werden. Die EU-Vorschrift legt fest, dass Unternehmen verschiedene Produktaspekte verbessern müssen, um deren Langlebigkeit zu fördern und somit den Anforderungen an eine nachhaltige Wirtschaft gerecht zu werden.

Verbot der Vernichtung von unverkauften Konsumgütern

Kürzlich haben die Verhandlungsführer:innen des Europäischen Parlaments und des Rates eine Einigung über die Aktualisierung der Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte erzielt. Große Unternehmen haben einen Zeitrahmen von zwei Jahren, um die neuen Vorschriften zu implementieren, während kleine und mittlere Unternehmen sechs Jahre dafür zur Verfügung haben.

Die neue EU-Vorschrift strebt an, nachhaltige Produkte als Norm zu etablieren. Das fordert Unternehmen dazu auf, verschiedene Aspekte ihrer Produktionsprozesse und Produkte zu überarbeiten. Das Hauptziel besteht darin, den Produkten eine längere Lebensdauer zu verleihen und gleichzeitig die Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit oder das Recycling von Produkten zu erleichtern.

Zusätzlich betont die Vereinbarung, dass Unternehmen Verbraucher:innen in Zukunft besser informieren sollen. Dies soll durch die Einführung digitaler Produktpässe erreicht werden, die über ein öffentliches Webportal zugänglich sein werden. Dadurch erhalten Verbraucher:innen ausreichend Informationen, um fundiertere Kaufentscheidungen zu treffen.

Im Rahmen der parlamentarischen Initiative hat man vereinbart, bestimmten Produktgruppen Priorität einzuräumen. Darunter Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien (insbesondere Kleidung und Schuhe), Möbel, Reifen, Reinigungsmittel, Farben, Schmiermittel und Chemikalien.

EU-Vorschrift untersagt die Wegwerfnorm in der Fashionindustrie

In der Modebranche ist es üblich, nicht verkaufte Kleidungsstücke, Taschen oder Schuhe zu zerstören oder zu verbrennen, um einen weiteren Verkauf oder Rabatte zu verhindern. Diese Praxis wird jedoch durch die jüngste EU-Vorschrift untersagt.

Die Vorschrift legt keine direkten Beschränkungen für Produktionsmengen oder Kollektionsanzahlen fest, was den Modeunternehmen eine gewisse Flexibilität gewährt. Dennoch werden Unternehmen, die übermäßig produzieren, sanktioniert. Zusätzlich dazu sind sämtliche Unternehmen dazu verpflichtet, über die Menge und Gründe für die Vernichtung von unverkauften Konsumgütern zu berichten. Diese Verpflichtung könnte potenziell das Image einiger Marken beeinträchtigen.

In der Fashionindustrie landen alarmierende 73 Prozent der produzierten Kleidungsstücke, Schuhe und Taschen auf Mülldeponien. Angesichts der enormen Produktionsmengen, die unsere Gesellschaft bewältigt, entspricht dies etwa einem Müllwagen voller Textilien, der jede Sekunde auf Deponien entsorgt oder verbrannt wird. Eine derartige Vorschrift ist daher unerlässlich, um die Überproduktion einzudämmen und die Umweltauswirkungen der Branche zu reduzieren.

Unklarheit in den EU-Vorschrift für die Modeindustrie

Die Zukunft der EU-Vorschrift für die Modeindustrie wirft noch einige Fragen auf, die eine Klärung erfordern. Ein noch nicht eindeutig definierter Punkt betrifft die Klassifizierung von Waren als "unverkaufte Ware", insbesondere in Bezug auf leicht beschädigte Produkte oder solche, die das Unternehmen selbst recyceln möchte. Ebenso bleibt die Frage offen, was genau unter dem Verbot der "Vernichtung" fällt. Es ist unklar, ob eigenständiges Recycling weiterhin erlaubt ist oder ob es als "Vernichtung" betrachtet wird. Des Weiteren ist nicht spezifiziert, welche Alternativen zur Vernichtung für nicht verkaufte Produkte vorgesehen sind.

Trotz dieser ungeklärten Aspekte stellt die neue EU-Vorschrift einen bedeutenden Meilenstein im Bereich Klimaschutz dar.

NEWSLETTER
ANMELDUNG

Immer informiert über die neuesten Lifestyle Trends, Architektur, Design & Interior, sowie aktuelle Technologien rund um Nachhaltigkeit.

[ninja_form id=3]

metaverse 2023
Erste Metaverse Fashion Week wirft Fragen und Chancen auf Die erste Metaverse Fashion Week #MVFW23, verantwortet von der Open Source-Plattform...
Fashion Council Otto
FCG x Otto Group Paneldiskussion – Interview mit Sustainability Managerin Lisa Franke Die Herausforderungen einer Circular Collection und dem allgemeinen Nachhaltigkeitsgedanken in Gesellschaft und...
Biochemie Verpackung
Biochemicals – Nachhaltiges Material als Alternative zu Plastikverpackungen? Plastikverpackungen stehen in der Kritik, aber wie wertvoll sind biologische und organische Alternativen aus...