Europäische grüne Anleihen: Investieren frei von Greenwashing?

Einheitliche Regelungen für grüne Anleihen verspricht weniger Greenwashing und Finanzierung einer grünen Wirtschaft

Europäische grüne Anleihen

Autor: Haus von Eden

Die Europäische Union hat am 28. Februar 2023 eine vorläufige Einigung über nachhaltige Anleihen erzielt. Die EuGB-Verordnung, die bereits im Juli 2021 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde, soll einen einheitlichen Regelungsrahmen für die Verwendung der Bezeichnung "europäische grüne Anleihen" oder "EuGB" darstellen. Eine Teilnahme bleibt jedoch freiwillig. Voraussichtlich tritt die Verordnung 2024 endgültig in Kraft.

Risiko für Greenwashing verringern

Ziel ist es, den europäischen Markt für grüne Anleihen zu erleichtern und gleichzeitig die Störung der bestehenden Märkte zu minimieren. Die Verordnung soll auch das Risiko des Greenwashing verringern, indem sie hohe Standards für die Emittenten grüner Anleihen festlegt. Die EuGB-Verordnung ist Teil des Europäischen Green Deals, dessen Ziel es ist, Anlegern:innen sowie Unternehmen die Suche nach ökologisch nachhaltigen Investitionen zu erleichtern.

Die vorläufige Einigung hat einige wichtige Details zur EuGB-Verordnung bekannt gegeben. So soll der vorgeschlagene EuGB-Standard freiwillig bleiben. Emittenten, die den Standard nutzen, müssen jedoch viele Informationen über die Verwendung der Anleihe-Erlöse offenlegen. Zum Beispiel, wie diese Investitionen in nachhaltige Umstellungspläne des Unternehmens einfließen.

85% der grünen Anleihen-Erlöse sind nachhaltig zu reinvestieren

Alle Erlöse aus EuGBs müssen in wirtschaftliche Aktivitäten investiert werden, die mit der EU-Taxonomie übereinstimmen. Die Einigung erlaubt jedoch Investitionen in Höhe von 15% der Erlöse in Sektoren, die noch nicht von der EU-Taxonomie abgedeckt sind.

Außerdem auch in Wirtschaftstätigkeiten, die zwar den Anforderungen der EU-Taxonomie entsprechen, für die jedoch noch keine technischen (grünen) Screening-Kriterien vorliegen. Die vorläufige Einigung soll die Anwendbarkeit des EuGB-Standards von Anfang an gewährleisten. Emittenten können allerdings selbst entscheiden, ob sie an dem Programm teilnehmen.

Überprüfung der grünen Anleihen durch nationale Zuständige

Die, im Einklang mit der EU-Prospektverordnung, benannten nationalen zuständigen Behörden des Herkunfts Mitgliedstaates sollen überwachen, dass die Emittenten ihren Verpflichtungen nach dem neuen Standard nachkommen. Die EuGB-Verordnung wird zudem ein Registrierungssystem und einen aufsichtsrechtlichen Rahmen für externe Prüfer europäischer Green Bonds einführen.

Die endgültige EuGB-Verordnung wird in Kürze veröffentlicht. Die vorläufige Einigung muss noch vom Europäischen Rat und Parlament bestätigt und angenommen werden, bevor sie endgültig nach 12 Monaten in Kraft treten kann. Der Green-Bond-Standard soll sowohl für die Emittenten als auch für Anleger:innen von großem Nutzen sein und Investitionen in grüne Technologien, Energie und Infrastruktur fördern.

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