EU verbietet “klimaneutral” und “ökologisch” auf Verpackungen

Die Europäische Union erlässt ein Gesetz zur Verhinderung von Greenwashing-Labels auf Konsumgütern

Klimaneutral

Autor: Haus von Eden

  • Die Europäische Union erlässt ab dem 17. Januar 2024 ein Gesetz, um Greenwashing zu verhindern und sicherzustellen, dass Verbraucher:innen nicht durch vage Umweltbegriffe auf Verpackungen getäuscht werden.
  • Das Gesetz verbietet die Verwendung von unklar definierten Begriffen wie "umweltfreundlich" oder "klimaneutral", es soll Transparenz schaffen und Unternehmen dazu bringen, nachhaltige Praktiken nachzuweisen.
  • Konsument:innen erhalten dadurch zuverlässigere Informationen über nachhaltige Produkte, während anerkannte Bio- und Ökolabels weiterhin als vertrauenswürdige Orientierungshilfen für umweltbewusstes Einkaufen dienen.

Gerade in einem Supermarkt-Einkauf ist es wichtig, auf nachhaltige Labels und Zertifizierungen zu achten. Somit entscheidet man sich als Endkonsument:in für Unternehmen, die nicht der Umwelt schaden oder Tiere unter prekären Bedingungen halten. Allerdings können vermeintlich grüne Labels irreführende Informationen enthalten. Hierfür erlässt die Europäische Union von nun an ein Gesetz, das sicherstellen soll, dass Verbraucher:innen nicht irrtümlich über angeblich nachhaltige Produkte informiert werden.

Verbot zur Verhinderung von Greenwashing

Labels und Zertifizierungen erleichtern zwar den Einkauf, allerdings sind sie auch die perfekte Möglichkeit für Unternehmen, sogenanntes Greenwashing zu betreiben. Das bedeutet, dass Unternehmen sich mit vermeintlich umweltfreundlichen Aktionen schmücken, die nicht wirklich umweltfreundlich sind oder garnicht erst praktiziert werden. Gründe hierfür sind die vage formulierten Anforderungen von einigen Zertifikaten. Beispielsweise steckt hinter dem Wort „klimaneutral“ keine genaue Definition und bietet einen großen Interpretationsspielraum. Unternehmen, die sich als klimaneutral deklarieren, praktizieren ihren Herstellungsprozess oft auf konventionelle Weise und zahlen anschließend in Kompensationsprojekte ein, die wiederum des öfteren ihre Versprechen kaum einhalten können. Das Resultat: Verbraucher:innen kaufen im Supermarkt ein „klimaneutrales“ Produkt, das in Wirklichkeit jedoch nicht wirklich klimaneutral ist.

Veränderung mit sofortiger Wirkung

Um den vagen Formulierungen mit viel Interpretationsspielraum und der damit verbundenen Falschinformation aus dem Weg zu gehen, werden ab dem 17. Januar 2024 sämtliche Worte wie umweltfreundlich, ökologisch, grün, natürlich, klimaneutral oder Co2-Reduziert auf Verpackungen verboten, sofern es keine Nachweise für die Erfüllung dieser Begriffe gibt. Denn all diese Bezeichnungen sind nur sehr unklar definiert und können somit die Endkonsument:innen in die Irre führen. Den Mitgliedsstaaten der EU bleiben daraufhin 2 Jahre, um diese Anforderung vollständig umzusetzen.

Verlässliche Informationen für Verbraucher:innen

Durch das Weglassen von irreführenden Wörtern auf Verpackungen wird der umweltfreundliche Einkauf in Supermärkten eindeutiger. Wichtige und renommierte Labels bleiben bestehen. Wer also Wert auf wirklich nachhaltige Produkte legt, sollte sich immer an Bio- und Ökolabels halten, die vorgefertigten Standards entsprechen.

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