Das 2019 verabschiedete Gesetz umfasse nur unzureichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen nach dem Jahr 2030
Autor: Hanna Werner
- Klimaschutzgesetz verstoßt in einigen Teilen gegen die Grundrechte
- Das Gesetz aus dem Jahr 2019 muss bis Ende 2022 nachbessert werden
- Deutschland bildet Präzedenzfall für Europa
Urteil: verfassungswidrig – das unzureichende Klimaschutzgesetz schränkt die Grundrechte ein
Das 2019 verabschiedete Gesetz umfasst nur unzureichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen nach dem Jahr 2030, verkündete das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil. Seine Entscheidung begründete das Gericht damit, dass das Klimaschutzgesetz in einigen Teilen gegen die Grundrechte verstoße und somit verfassungswidrig sei. Der Gesetzgeber übertrage die immer größer werdenden Folgen des Klimawandels durch die fehlende Nennung von Maßnahmen zur Emissionsreduzierung nach 2030 auf die Schultern der jüngeren Generation.
Um die Erderwärmung auf einen globalen Anstieg von 1,5 Grad zu beschränken, müssten dann nach 2030 immer akutere und vor allem kurzfristigere Maßnahmen ergriffen werden. Das würde zu einer enormen Einschränkung der Freiheitsrechte der zum Großteil sehr jungen Kläger führen. In den Augen der Richter, hätte der Gesetzgeber zur Wahrung der grundrechtlichen Freiheit bessere Vorkehrungen treffen müssen, um die hohen Lasten der Treibhausgasemissionen zu verringern.
Fridays-for-Future-Akteure erreichen Nachbesserungsfrist bis Ende 2022
Durch das Urteil ist der Gesetzgeber nun verpflichtet bis zum 31. Dezember 2022 eine Nachbesserung des Gesetzes vorzunehmen. Er muss klare Maßnahmen festlegen, um die Ziele zur Minderung der Emissionen auch ab dem Jahr 2031 einhalten zu können.
Für die Klage gegen das Klimaschutzgesetz haben sich neun junge Menschen zwischen 15 und 32 Jahren zusammengeschlossen. Unterstützt wurden sie dabei von verschiedenen Umweltverbänden, wie beispielsweise Greenpeace sowie von der Hamburger Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen. Unter ihnen ist ebenfalls die Mitbegründerin der deutschen Fridays-for-Future-Bewegung: Luisa Neubauer.
Historisches Urteil - Was bedeutet für Europa?
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat nicht nur die Kläger selbst, sondern alle Beobachter positiv überrascht. Es kann von einem historischen Urteil gesprochen werden, das andere Gerichte, besonders im europäischen Ausland dazu ermutigen könnte ähnliche Entscheidungen zu treffen. Klagen gegen die unzureichenden Klimaziele gibt es auch in vielen europäischen Nachbarstaaten. Jedoch wurden diese von den Gerichten bisher in der Mehrzahl abgelehnt. Für die laufenden Verfahren in Belgien, Frankreich und bald auch Italien, könnte die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts beispielhaft sein und zu ähnlichen Beschlüssen anregen.
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