EU beschließt „Sustainable Products Initiative“ für mehr Kreislaufwirtschaft

Die Europäische Kommission ist sich einig: Produkte müssen eine neue Rohstoffquelle sein, um Abfälle zu reduzieren

Initiative der EU-Kommission für nachhaltige Produkte
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Autor: Sidney Kadziolka

Mit dem Grundanliegen mehr nachhaltige Produkte in den europäischen Markt zu integrieren beschließt der EU-Ausschuss, dass die derzeitig bestehende Ökodesign-Richtlinie nicht mehr ausreicht. Wir leben in einer Wegwerfgesellschaft, Ressourcen sind aber endlich und es muss dringend Alternativen geben.

Ist der Akku eines Telefons erst einmal hinüber, kann dieser nicht eben repariert werden. Die Deutschen kaufen sich rund alle zwei bis drei Jahre ein neues Mobiltelefon, um immer auf dem neusten Stand der Technik zu sein. Mit der neuen EU-Richtlinie sollen Produkte daher künftig in zweiter und dritter Generation nutzbar sein. Wir fragen uns: Ist dies in einer stetig wachsenden und immer innovativer werdenden Gesellschaft überhaupt möglich?

Nachhaltige Produktion in Europa zur Norm machen

Die Kommission fordert im Rahmen der "Sustainable Products Initiative" strengere Anforderungen an eine nachhaltige Produktion, die Haltbarkeit und Kreislauffähigkeit. Mit neuen Herstellungsverfahren, welche auf weniger Energie und Rohstoffnutzung beruhen, plant die EU die Kreislaufwirtschaft voran zubringen. Demnach sollen die neuen Vorschriften für alle Erzeugnisse bis auf Lebensmittel, Tierfutter und Medikamente greifen. Zuvor galt die Ökodesign-Richtlinie nur für Energie.

Zudem wurde eine Aktualisierung der EU-Verbrauchervorschriften vorgeschlagen, um das Bewusstsein für den ökologischen Wandel in der Gesellschaft zu stärken. Händler seien dazu verpflichtet Informationen über die Lebensdauer und die Reparierbarkeit von Produkten zur Verfügung zu stellen. Dadurch sollen Verbraucher*innen beim Kauf von Produkten fundierte und umweltfreundliche Entscheidungen treffen können. Außerdem soll es ein Greenwashing-Verbot im Rahmen der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken geben. Dafür werden zum Beispiel Aussagen über die künftige Umweltleistung ohne klare, objektive und überprüfbare Verpflichtungen und ohne ein unabhängiges Überwachungssystem, als irreführend eingestuft.

Die Textilstrategie - das Ende der „Fast Fashion“

Durch die neuen Anforderungen sollen vor allem Textilien haltbarer werden. Denn gerade Kleidung wird nicht nachhaltig und oftmals auf Kosten von Menschenrechten produziert. Um diese effizienter recyceln zu können, ist die Beimischung günstiger synthetischer Fasern zu verhindern. In Europa werden jährlich pro Kopf rund 11 Kilogramm Textilien weggeworfen. Zudem ist die Vernichtung von Retouren und nicht verkaufter Ware künftig verboten. „Fast Fashion“ soll aus der Mode kommen, die Bereitschaft und Notwendigkeit sind dafür Grundvoraussetzung seitens der Politik. Die Kommission erwartet, dass die Vorschriften einen positiven Effekt auf die globale Produktion im Textilsektor haben.

Ökodesign-Vorschriften bisher nur für Energie

Primär zeigen sowohl die Pandemie als auch der Überfall seitens Russlands, wie dringlich das Einsparen von Ressourcen und Energie wirklich ist und das wir eine autarke Wirtschaft brauchen. Durch die Ökodesign-Richtlinie, welche bisher nur für energieverbrauchsrelevante Produkte galt, wurden bereits Energiekosten in Höhe von 120 Milliarden Euro eingespart. Laut Berechnungen der EU-Kommission könnten bis 2030, dank der neuen Richtlinie, über 150 Milliarden Kubikmeter Erdgas eingespart werden - was ungefähr dem Importvolumen aus Russland entspricht.

Kritische Stimmen meinen, dass diese Vorschriften einer Planwirtschaft ähneln. Die Durchregulierung und die daraus enorm resultierende Bürokratie könnten zukünftige Innovationen verhindern. Die Beschlüsse sind aber ein essenzieller Baustein, um die Ziele des Green Deals bis 2050 zu erfüllen. Die Vorschläge der Kommission werden nun im Rat und im Europäischen Parlament erörtert. Sobald die Mitgliedstaaten diese Vorschläge annehmen und in nationales Recht umsetzen, haben Verbraucher*innen bei Verstößen Anspruch auf Rechtsbehelfe.

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